EINE BESONDERHEIT DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL

Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die Bestimmungen zur Vererbung unterscheidet sich von Land zu Land. In bestimmten Regionen gibt es die Pflichtteilsgarantie. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Verheiratete und die direkten Abkömmlinge - Nachkommen und Adoptivkinder, Enkelkinder und Urenkel – anspruchsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie

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